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Umrüstung auf Autogas!

Tanken für die Häfte und das an über 7000 Tankstellen deutschlandweit? Kein Problem!

Bereits seit 1998 bieten wir die Umrüstung auf Autogas an und können somit auf langjährige Erfahrung zurückgreifen. Dadurch konnten wir die umfangreichen Schritte einer Umrüstung immer weiter perfektionieren.

Wir verbauen Gasanlagen von führenden Herstellern und rüsten lhr Fahrzeug nach den gesetzlichen Bestimmungen ECE R115 und ECE 67R01 um.

Auch die eventuell benötigte TÜV Abnahme nach §21 StvzO und die GSP / GAP Prüfung übernehmen wir gerne für Sie.

Sollten Sie Fragen zum Thema LPG haben oder die Umrüstbarkeit Ihres Fahrzeuges anfragen wollen zögern Sie nicht und rufen Sie uns gerne an unter: 04243193220

Wir vertrauen auf die führenden Hersteller im Bereich Autogas und können somit eine breite Palette an Fahrzeugen abdecken.

Dabei Unterscheiden sich die Systeme in der Anzahl der Zylinder und der Art der Gemischaufbereitung (Direkteinspritzung, Saugrohreinspritzung).

 

Prins VSI 2.0

Das von uns verbaute System im Bereich der Saugrohreinspritzung ist die Prins VSI 2.0. Dieses moderne Verdampfersystem ist kompatibel mit den meisten Fahrzeugen ab Bj. 1997 bis teilweise noch heute.

Auch Turbo oder kompressoraufgeladene Motoren sind mit diesem System umrüstbar.

Auch mit dem Vorgänger, der VSI 1 sind wir sehr gut vertraut und können Ihnen gerne bei Problemen oder der Wartung helfen.

 

Prins VSI2.0 DI

Da Fahrzeughersteller immer mehr auf die Direkteinspritzung setzen gibt es von uns auch dafür eine Lösung.

Die Prins VSI 2.0 DI ist auch ein Verdampfersystem allerdings speziell für Fahrzeuge mit Benzin-Direkteinspritzung.

Diese Anlagen sind speziell auf Ihren Motor abgestimmt und sind Fahrzeug spezifisch.

 

Prins DLM - Direct Liqui Max

Für die ganz neuen Generationen der Motoren mit Direkteinspritzung gibt es spezielle von Prins entwickelte Anlagen die ohne Verdampfer direkt über das Benzinsystem in den Brennraum einspritzen. Dieses System ist ebenfalls Fahrzeug spezifisch und perfekt auf Ihr Fahrzeug abgestimmt.

 

KME Nevo/Diego

Alternativ zu den Systemen von Prins können wir Ihnen Anlagen der Firma KME anbieten. Aufgrund der aktuellen ECE Rl 15 Norm allerdings nur für ältere Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 1.

Das System von KME arbeitet ähnlich wie die Prins VSI 2.0 und ist ein Verdampfersystem für Saugrohreinspritzer.

 

Öcotec / Lotronic

Die Firma Öcotec / Lotronic ist ein älterer Hersteller von Gasanlagen der leider heute nicht mehr existiert. Auch diese Anlage ist ein Verdampfersystem und verfügte schon damals über ein komplexes und sehr zukunftsorientiertes Kennfeld System auf der Grundlage der On Board Diagnose (OBD).

Aufgrund der vielen Erfahrungen die wir mit diesem System sammeln konnten können wir Ihnen bei Problemen oder der Wartung dieser Anlage sehr gerne weiterhelfen.

Radmuldentank

Zylindertank

4-Loch-Tank

 

Multiventiltank

 

4-Loch-Tank

 

Gesetzliche Grundlage in Deutschland

Zertifizierung nach ECE-R 115

Autogas - Alternative zu Benzin

Autogas hat nichts zu tun mit Erdgas (CNG - ”Compressed Natural Gas”). Vielmehr ist Autogas ein unter Druck verflüssigtes Gemisch aus Propan und Butan, das bei der Erdöl- und Erdgas-Förderung sowie in Erdöl-Rafferien anfällt. Camper nutzen LPG zum Heizen, Kühlen und Kochen.

Wegen seiner chemischen Zusammensetzung (Kohlenwasserstoffe) ist es mit Benzin verwandt und kann - nach Anpassung des Motor-Umfeldes - in Ottomotoren eingesetzt werden. Bei atmosphärischem Druck gasförmig, geht es bei maximal 10 bar (je nach Temperatur) in den flüssigen Zustand über und kann so in Druckbehältern gespeichert werden. Für Autogas gilt die DIN EN 589. Mit seinem Dichtequotienten von 1,55 ist es schwerer als Luft, sammelt sich also am Boden. An sich kann man Autogas nicht riechen. Daher wird ein Geruchsstoff beigegeben, damit Lecks früher zu bemerken sind.

Als Kraftstoffbehälter kommen spezielle Gastanks - im allgemeinen Stahlbehälter - zum Einsatz. Es gibt sie zylindrisch, aber auch passend für die Reserveradmulde. Als Ersatz für das dadurch entfallende Reserverad sollte ein Pannenspray oder besser noch ein Kompressor mit Reifendichtmittel im Kofferraum deponiert werden. Bei gleichem Tankinhalt ist mit Autogas gegenüber einem Erdgasfahrzeug eine bis zu dreifache Reichweite erzielbar. Getankt wird mittels eines speziellen Füllstutzens, den man mit dem fahrzeugeigenen Tankanschluss verbindet.

Die Emission der gesetzlich limitierten Schadstoffe (CO, HC, NOx) verringert sich bei Autogas-Motoren nicht wesentlich. Doch im Vergleich zu Benzinern sinkt der CO2-Ausstoß um bis zu 15 Prozent. Das sind zwei Prozent mehr als Diesel und acht Prozent mehr als bei Erdgas-Betrieb. Autogas-Motoren stoßen gegenüber Benzinern weniger gesetzlich nicht limitierte Schadstoffe aus, etwa aromatische Kohlenwasserstoffe (z. B. Benzol).

Autogasanlagen für Benzin betriebene Pkw sind in der Regel auf bivalenten (wechselweise) Betrieb ausgelegt. Damit ist es möglich, während der Fahrt von Benzin- auf Gasbetrieb und umgekehrt umzuschalten. Monovalente Anlagen, die auf einen Benzintank verzichten, sind zumeist noch nicht sinnvoll, da das Autogas-Tankstellennetz zu weitmaschig ist.

Der Einbau sollte nur bei qualifizierten Fachbetrieben erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Einbauvorgaben des Anlagen- bzw. Teileherstellers eingehalten und alle erforderlichen Komponenten verbaut werden. Man sollte darauf achten, dass die ausführende Werkstatt die ab 1. April 2006 vorgeschriebenen Prüfungen der Gasanlagen GAP bzw. GSP absolviert hat.

Von Einbauten im benachbarten Ausland (z. B. Polen), wo Autogas-Umrüstungen teilweise zu deutlich geringeren Preisen angeboten werden, ist abzuraten. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Problemen bei der anschließenden Abnahme durch TÜV oder DEKRA aufgrund fehlender Genehmigungsunterlagen, insbesondere des Abgasgutachtens. Ferner sollte an mögliche Probleme bei Service, Wartung und Gewährleistung gedacht werden.

Durch die Neufassung des §41a StVZO (im Rahmen der 42. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) werden die Vorschriften für die Zulassung und für den Betrieb von Druckgasanlagen neu geregelt. Die Anforderungen der ECE-Regelungen Nr. 67 und Nr. 115 sind jetzt verbindlich vorgeschrieben.

Fahrzeuge, die serienmäßig mit einer Autogasanlage ausgerüstet sind, müssen nach Typgenehmigung nach ECE-R 67 überprüft worden sein.

In bereits zugelassenen Fahrzeugen dürfen ab diesem Stichtag nur noch Gasanlagen nachgerüstet werden, die eine Genehmigung nach

ECE-R 115 besitzen. Liegt diese Genehmigung nicht vor (und sind etwa nur deren einzelnen Bauteile nach ECE-R 67 geprüft), erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug muss im Rahmen einer Einzel-Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO neu zugelassen werden. Da hierbei Probleme durch fehlende Unterlagen (z. B. Abgasgutachten) nicht auszuschließen sind und erhebliche Mehrkosten entstehen, empfehlen wir grundsätzlich nur Gasanlagen nachzurüsten, die nach ECE-R 115 genehmigt wurden.

In Bezug auf die einzelnen Bauteile wird zwar auch in der ECE-R 115 auf die Anforderungen der ECE-R 67 verwiesen, darüber hinaus muss jedoch der Anlagenhersteller u.a. nachweisen, dass das Abgasverhalten des Kraftfahrzeuges durch die Nachrüstung nicht negativ beeinflusst wird. Zusätzlich müssen jeder Gasanlage technische Handbücher für Einbauer und Benutzer beigelegt werden. Gasanlagen, die nach

ECE-R 115 genehmigt wurden, erkennt man am ECE-R 115-Genehmigungsschild, das jeder Anlage vom Hersteller beigelegt ist und nach dem Einbau des Systems gut sichtbar im Fahrzeug angebracht werden muss.

Um sicherzustellen, dass die Gasanlage korrekt eingebaut wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist, muss das Fahrzeug anschließend einer Gas-Systemeinbau-Prüfung (GSP) unterzogen werden. Die GSP können amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen, sofern diese den Einbau der Gasanlage selbst vorgenommen haben. Nach erfolgter Prüfung ist die Nachrüstung unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu veranlassen.

Der ermäßigte Steuersatz für die Nutzung von Flüssiggas als Kraftstoff zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen beträgt 9,7 Cent/Liter (gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1.a des Mineralölsteuergesetzes). Nach aktueller Gesetzeslage läuft de steuerliche Begünstigung für Autogas bis 2018. Weil Autogas wesentlich billiger ist als Benzin, kann sich eine Umrüstung rechnen. Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich vor allem bei Vielfahrern und Besitzern von Fahrzeugen mit einem hohen Benzin-verbrauch.

Da der volumetrische Heizwert von Autogas jedoch deutlich niedriger liegt (ca. 25 Prozent) als der von Benzin, steigt der Verbrauch beim Betrieb mit Autogas. Je nach Motor, Autogasanlage, Gaszusammensetzung und Fahrweise können dies 10 bis 20 Prozent sein. Mit zunehmendem Butan-Anteil im Autogas sinkt der Mehrverbrauch, da der Energiegehalt von Butan im Verglich zu Propan etwas höher liegt. Der höheren Energiedichte von Butan stehen jedoch eine geringere Klopffestigkeit und ein geringerer Dampfdruck bei tiefen Temperaturen entgegen.

Die Kosten für eine nachträgliche Umrüstung liegen zwischen 1.800 € und 3.500 €. Nach welcher Fahrtstrecke die Umbaukosten auf Autogasbetrieb wieder hereinkommen, lässt sich mit folgender Formel ermitteln:

 

Aufpreis oder Umrüstkosten x 100

= Fahrtstrecke (km) bis Amortisation

(Liter/100 km Benzin x Literpreis)- (Liter/100 km Autogas x Literpreis)

 

Außerdem ergibt sich eine Wertsteigerung, je nach Fahrzeug, zwischen 10 und 30 %.

Da sich Autogas-Fahrzeuge grundsätzlich nicht von ihren Benzin betriebenen Schwestermodellen unterscheiden, gibt es auch bei bivalenten Fahrzeugen keine höheren Inspektionskosten.

Mit der Neufassung des § 41a StVZO wurde neben den zulassungsrechtlichen Vorschriften auch eine Gas-Anlagen-Prüfung (GAP) eingeführt. Die GAP wird im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Der Prüfer kann darauf verzichten, wenn die letzte GAP nicht älter als drei Monate ist. Sie ist darüber hinaus auch fällig nach jeder Reparatur der Gasanlage, nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand, bei dem die Gasanlage beeinträchtigt wurde. Die GAP können amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen. Für Fahrzeuge, die vor dem 01. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanlagen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass ältere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren gesondert zu überprüfen sind.

Ein Autogas-Tank besteht aus einer etwa 3,5 mm starken Stahlwandungsgrund ist für einen Betriebsdruck von maximal 10 bar ausgelegt. Die Sicherheitsprüfung des TÜV schreibt einen Prüfdruck von 40 bar vor. Zusätzlich ist der Tank mit einem so genannten Rohrbruchventil ausgestattet. Sollte die Gasleitung durch einen mechanischen Einfluss brechen oder beschädigt und somit undicht werden, so schließt dieses Ventil im Bruchteil einer Sekunde. Es kann kein Flüssiggas ausströmen. Wichtig ist die Einhaltung der Prüfintervalle und -Richtlinien.

Es gibt keine Hinweise aus der Praxis, dass bei Autogas-Fahrzeugen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Das gilt auch für die Länder, in denen Autogas stärker verbreitet ist. Crash- und Brandtests haben gezeigt, dass mit Autogas betriebene Fahrzeuge nicht gefährlicher sind als vergleichbare Benziner.

In Deutschland gibt es derzeit etwa 1.750 Tankstellen (Stand 05/2007), allerdings teilweise in Gasversorgungsunternehmen, die oft nur eingeschränkte Öffnungszeiten bieten. Eine laufend aktualisierte Tankstellenübersicht ist im Internet unter autogastanken.de sowie propan.de zu finden. Gedruckte Verzeichnisse werden nicht mehr aufgelegt, da sie zu schnell veralten.

In den Niederlanden, Belgien, Italien, Frankreich, England und Polen besteht ein teilweise recht dichtes Tankstellen-Netz, im Gegensatz zu Dänemark, Österreich und der Schweiz. Zu beachten ist, dass im Ausland wegen unterschiedlicher Zapfanschlüsse stellenweise Adapter erforderlich sind. Der ACME-Anschluss ist vor allem in Deutschland und Belgien verbreitet, der Bajonettenanschluss dominiert die Niederlande und der Dish-Anschluss Italien sowie Frankreich. Tankstellen halten im allgemeinen Adapter bereit.

In Tief- und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch ein ”Einstellverbot für Gasfahrzeuge”. Dieses wurde in der so genannten ”Garagenverordnung” der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben.

Lediglich in Bremen und im Saarland gilt das Einstellverbot formell noch. Laut dem saarländischen Umwelt-Ministerium sollen aber in Kürze noch Anforderungen an eine ausreichende Be- und Entlüftung gelten. Auch der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr in Bremen hat darauf hingewiesen, dass in baurechtlicher Hinsicht keine Bedenken bestehen, wenn Gas betriebene Fahrzeuge abweichend von den Forderungen der derzeitigen Bremischen Garagenverordnung (BremGaVO) in Garagen abgestellt werden. Die BremGaVO soll jedoch ebenfalls novelliert werden.

Unabhängig davon kann ein Garagenbesitzer bzw. -betreiber aber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt. In Streitfällen sollte man auf die Neufassung der Garagenverordnung hinweisen, die noch nicht überall bekannt ist.

 

Quelle: www.adac.de

 

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